Verpackungsrücknahme

Informationen für industrielle und sog. großgewerbliche Endverbraucher

Als Hersteller sind wir nach dem deutschen Verpackungsgesetz (VerpackG) dazu verpflichtet, eine Rücknahme der von uns in Verkehr gebrachten Verkaufs- und Umverpackungen, soweit diese nach Gebrauch typischerweise nicht bei einem privaten Endverbraucher als Abfall anfallen sowie Verkaufsverpackungen schadstoffhaltiger Füllgüter anzubieten, damit diese vorrangig einem Recycling zugeführt werden können. Das durch diese Pflichten normierte Ziel des Verpackungsgesetzes ist es, globale Ressourcen zu schonen und die für Verpackungen verwendeten Werkstoffe einer weiteren Nutzung zuzuführen.
Für die Rücknahme und Verwertung von gebrauchten und restentleerten TYFO Kunststoffverpackungen schadstoffhaltiger sowie nicht-schadstoffhaltiger Füllgüter hat die TYFOROP Chemie GmbH die RIGK GmbH als externen Dienstleister beauftragt. Die Rückgabe der o. g. TYFO Kunststoffverpackungen an den RIGK-Annahmestellen ist für unsere Kunden unentgeltlich.

Informationen zum RIGK-G-SYSTEM für industrielle und gewerbliche Kunststoffverpackungen schadstoffhaltiger Füllgüter finden Sie hier:

Informationen zum RIGK-SYSTEM für industrielle und gewerbliche Kunststoffverpackungen nicht-schadstoffhaltiger Füllgüter finden Sie hier:

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